Sandler – Energie für Gebäude: Zur Startseite

SpeedPower

ClimatePower

Events

Über uns

Die Heizungsförderung seit 21. Juli 2026

Stand 21. Juli 2026

Warten kostet Geld: So sinkt Ihre Förderung

Klimageschwindigkeitsbonus (−4 Prozentpunkte) und förderfähige Höchstkosten (−750 €) werden ab dem 1. Februar 2027 jedes halbe Jahr abgesenkt. Für Ihr Vorhaben bedeutet das:

Antragszeitraum Klimabonus Max. förderf. Kosten (1. WE)
21. Juli 2026 – 31. Januar 202716 %28.000 €
1. Februar 2027 – 31. Juli 202712 %27.250 €
1. August 2027 – 31. Januar 20288 %26.500 €
1. Februar 2028 – 31. Juli 20284 %25.750 €
ab 1. August 20280 %25.000 €

Die Heizungsförderung seit 21. Juli 2026 erklärt

Zum 21. Juli 2026 passt die Bundesregierung die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für den Heizungstausch an. Die wichtigsten Fragen rund um die neue Heizungsförderung im Überblick.

Bis wann sollte ich den Antrag stellen?

Da Klimageschwindigkeitsbonus und förderfähige Höchstkosten ab Februar 2027 alle sechs Monate sinken, fällt die Förderung bei einer frühen Antragstellung in der Regel am höchsten aus. Nutzen Sie unseren Rechner, um Ihre persönliche Förderhöhe für Ihren gewünschten Antragszeitraum zu ermitteln, und sichern Sie sich frühzeitig einen Beratungstermin. Nach der Förderzusage müssen Sie das Vorhaben innerhalb von 36 Monaten vollständig

Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)?

Die BEG ist das zentrale Förderprogramm des Bundes für den Austausch alter, fossil betriebener Heizungen gegen klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Solarthermie-Anlagen. Sie wird über das KfW-Förderprodukt 458 abgewickelt und richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden - sowohl an Selbstnutzende als auch an Vermietende.

Wie hoch ist die Grundförderung für eine neue Heizung?

Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 % der förderfähigen Kosten und steht allen Antragstellenden unabhängig vom Einkommen zu. Im 1. Quartal 2027 soll die Grundförderung für alle Wärmepumpen auf 15 % sinken. Gleichzeitig sollen Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt wurden, einen Wertschöpfungsbonus von 15 % erhalten und damit insgesamt weiterhin auf 30 % kommen. Die genaue Ausgestaltung des Wertschöpfungsbonus ist noch vorläufig.

Welche Bonusförderungen gibt es zusätzlich?

Zur Grundförderung können weitere Boni hinzukommen: der Klimageschwindigkeitsbonus (aktuell 16 %, sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte) für den Austausch einer alten fossilen Heizung, sowie ein gestaffelter Einkommensbonus für Selbstnutzende von 40 % (Einkommen bis 30.000 €), 30 % (bis 40.000 €) oder 10 % (bis 50.000 €) - die Einkommensgrenzen erhöhen sich mit einem Familienzuschlag von 10.000 € bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt. In Summe sind maximal 70 % der förderfähigen Kosten möglich, bei geringem Einkommen bis zu 80 %. Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten können Klima- und Einkommensbonus nur für die eine Wohneinheit angesetzt werden, in der die Eigentümerin oder der Eigentümer selbst wohnt.

Kann man eine Förderung beantragen, wenn das SpeedPower System selbst eingebaut wird?

Ja. Bauen Sie selbst ein (Eigenleistung), sind die Materialkosten förderfähig, Ihre eigene Arbeitszeit dagegen nicht. Voraussetzung ist, dass ein Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Durchführung und die Materialkosten bestätigt. Klären Sie das vor dem Antrag mit dem Betrieb, der die Bestätigung ausstellen soll.

Was sind die förderfähigen Höchstkosten?

Die förderfähigen Höchstkosten - die Bemessungsgrundlage, auf die der Fördersatz angewendet wird - betragen 28.000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste und jeweils 8.000 € für jede weitere Wohneinheit. Der Betrag für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 €.

Ist das SpeedPower System förderfähig?

Ja. Wird SpeedPower zusammen mit einer neuen förderfähigen Heizung eingebaut, zum Beispiel einer Wärmepumpe, zählen Schichtspeicher, FrischWasserModul, EnergieLeitSystem und Regelung als Umfeldmaßnahmen zu den förderfähigen Kosten. Gefördert wird über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit dem KfW-Förderprodukt 458: 30 % Grundförderung, mit Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus insgesamt bis zu 70 %, bei geringem Einkommen bis zu 80 %. Ihre persönliche Förderhöhe können Sie mit unserem Förderrechner entdecken.

Ist das SpeedPower System nur in Verbindung mit einem neuen Wärmeerzeuger förderfähig?

Nein. Wer seine bestehende Heizung zunächst weiter betreiben möchte, kann SpeedPower auch ohne neuen Wärmeerzeuger fördern lassen: über die Heizungsoptimierung des BAFA. Sie ist ein eigenes Förderprogramm und unabhängig von der Heizungsförderung der KfW. So lässt sich zum Beispiel ein bestehender Öl- oder Gaskessel mit SpeedPower effizienter betreiben und später um eine Wärmepumpe ergänzen. Die aktuellen Fördersätze und Bedingungen nennt das BAFA.

Benötigt man einen Energieberater für die Förderung?

Nein, ein Energieberater / Energieeffizienz-Experte ist für die Heizungsförderung nicht zwingend vorgeschrieben. Für den Antrag benötigen Sie eine Bestätigung zum Antrag (BzA), die Ihr Fachbetrieb oder alternativ ein Energieeffizienz-Experte ausstellt. Außerdem ist ein hydraulischer Abgleich Pflicht. Beides übernimmt in der Regel der ausführende Heizungsbauer.

Welche Vorgehensweise muss beachtet werden und wie kommt man an die Förderung?

  1. Sie lassen sich durch ein Fachunternehmen (FU) oder einen Energieberater zur neuen Heizung beraten und sprechen den Wunsch nach Förderung an.

  2. Sie schließen einen Liefer- und Leistungsvertrag für die neue förderfähige Heizung mit Ihrem FU ab. Der Vertrag muss eine auflösende oder aufschiebende Bedingung und ein Leistungsdatum enthalten.

  3. Falls noch nicht geschehen, müssen Sie eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 vom FU oder einem alternativen Anbieter durchführen lassen, da diese Berechnung für den vorgeschriebenen hydraulischen Abgleich benötigt wird.

  4. Das FU erstellt eine „Bestätigung zum Antrag“ (KfW) oder eine „technische Projektbeschreibung“ (BAFA).

  5. Sie als Endkunde müssen den Förderantrag mit der „Bestätigung zum Antrag“ und dem Leistungsvertrag bei KfW (https://meine.kfw.de/) oder BAFA (https://fms.portal.bafa.de/) stellen.

  6. Der Eingang des Förderbescheids muss abgewartet werden, erst dann darf der Umbau beginnen.

  7. Nach Abschluss der Arbeiten erstellt das FU die „Bestätigung nach Durchführung“ (KfW) bzw. den „technischen Projektnachweis“ (BAFA).

  8. Sie als Endkunde müssen alle Unterlagen im KfW- oder BAFA-Portal einreichen.

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 21. Juli 2026, vorbehaltlich der Bestätigung durch die endgültige Förderrichtlinie (Quellen: KfW, BMWE). Die Berechnung ist eine vereinfachte Ersteinschätzung.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Beginnen Sie Ihr Heizungs-Vorhaben

Unverbindlich und kostenlos. Uns ist eine gute Beratung wichtig.

Erfahrene Experten, die ihr Wissen gerne mit Ihnen teilen.

Schnelle Reaktion.

Josef Seitz, Vertrieb bei Sandler - Energie für Gebäude

Josef Seitz aus unserem Vertriebs-Team.

Robert Königsperger, Vertrieb bei Sandler - Energie für Gebäude

Robert Königsperger aus unserem Vertriebs-Team.

Simon Hanack, Vertrieb bei Sandler - Energie für Gebäude

Simon Hanack aus unserem Vertriebs-Team.

Erstmal kennenlernen? Kommen Sie mittwochs zu unserem Livestream.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Beginnen Sie Ihr Heizungs-Vorhaben

Unverbindlich und kostenlos. Uns ist eine gute Beratung wichtig.

Erfahrene Experten, die ihr Wissen gerne mit Ihnen teilen.

Schnelle Reaktion.

Josef Seitz, Vertrieb bei Sandler - Energie für Gebäude

Josef Seitz aus unserem Vertriebs-Team.

Robert Königsperger, Vertrieb bei Sandler - Energie für Gebäude

Robert Königsperger aus unserem Vertriebs-Team.

Simon Hanack, Vertrieb bei Sandler - Energie für Gebäude

Simon Hanack aus unserem Vertriebs-Team.

Erstmal kennenlernen? Kommen Sie mittwochs zu unserem Livestream.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Beginnen Sie Ihr Heizungs-Vorhaben

Unverbindlich und kostenlos. Uns ist eine gute Beratung wichtig.

Erfahrene Experten, die ihr Wissen gerne mit Ihnen teilen.

Schnelle Reaktion.

Josef Seitz, Vertrieb bei Sandler - Energie für Gebäude

Josef Seitz aus unserem Vertriebs-Team.

Robert Königsperger, Vertrieb bei Sandler - Energie für Gebäude

Robert Königsperger aus unserem Vertriebs-Team.

Simon Hanack, Vertrieb bei Sandler - Energie für Gebäude

Simon Hanack aus unserem Vertriebs-Team.

Erstmal kennenlernen? Kommen Sie mittwochs zu unserem Livestream.

Hände am Laptop

Unser Newsletter

Erhalten Sie wertvolle Tipps und Informationen zu den Grundlagen der Heizungstechnik und Neuigkeiten rund um Sandler – Energie für Gebäude.

Hände am Laptop

Unser Newsletter

Erhalten Sie wertvolle Tipps und Informationen zu den Grundlagen der Heizungstechnik und Neuigkeiten rund um Sandler – Energie für Gebäude.

Events